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Pflichten der Eigentümer



Der Landesgesetzgeber NRW fordert in der SüwVO Abw. NRW von den Grundstückseigentümern,
Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten
Niederschlagswasser nach der Errichtung und einer Änderung sofort oder in Wasserschutzgebieten
bis spätestens 2020 auf den Zustand oder die Funktion überprüfen zu lassen (Kanal Check).
Auch sind Leitungen, die Abwasser aus gewerblichen Bereichen führen bis 2020 prüfen zu lassen.

Wer sagt das?
Der Gesetzgeber in NRW. Urheber ist: das
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Natur- und Verbraucherschutz

Wo steht das?

In der SüwVO Abw. NRW
Zitat (Auszug): "Wer eine private Abwasserleitung betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand und ihre
Funktionsfähigkeit zu überwachen. Die DIN 1986 Teil 30 und die DIN EN 1610 gelten als allgemein
anerkannte Regel der Technik.“ 

Wozu ist das gut?

  • Schadstoffe dringen ansonsten ungehindert in Boden und Grundwasser.
  • Klares Grundwasser strömt ansonsten ins Abwassernetz und hindert die Abwasserreinigung.
  • Bodeneinspülungen führen ansonsten zu großen Hohlräumen mit Absackungen.


Damit diese nachteiligen Umwelteinflüsse auf Dauer vermieden werden, ist eine Sanierung der undichten
Leitungen unumgänglich. Das öffentliche Abwassernetz wird auf der Grundlage der Selbstüberwachungs-
verordnung Kanal in Nordrhein Westfalen seit 1995 systematisch überprüft und bei Bedarf saniert. 

Nach dem Gesetz soll das jetzt auch bei allen privaten Leitungen passieren.