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Häufige Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen:


Dichtheitsprüfung

Muss jede Grundstücksentwässerung geprüft werden?
Ja. Grundsätzlich gilt, dass gemäß SüwVO Abw. NRW jede Grundstücksentwässerungsanlage
auf Zustand und Funktionsfähigkeit geprüft werden muss.

Was genau muss geprüft werden?
Geprüft werden müssen alle im Erdreich verlegten Abwasserleitungen, die ausschließlich Schmutz-
oder Mischwasser (d.h. Schmutzwasser mit Niederschlagswasser gemischt) führen. Dazu gehören
die Grundleitungen unter dem Haus und alle Entwässerungsleitungen auf dem Grundstück, aber
auch die Grundstücksentwässerungsleitungen bis zum Stutzen des städtischen Kanal in der Straße.
Ausgenommen von der Prüfpflicht sind Regenwasserleitungen.

Müssen Kleinkläranlagen und deren Zu- und Ableitungen ebenfalls untersucht werden?
Auch Leitungen, die Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Schmutzwasser zuführen, müssen nach
SüwVO Abw. NRW auf Dichtheit geprüft werden. Diese Überprüfung ist in der Inspektion der Kleinkläranlage
im Allgemeinen nicht enthalten.

Bis wann muss die Dichtheit geprüft werden?
Die generelle Frist für alle privaten Abwasserleitungen bis zum 31.12.2015 existiert nicht weiter. Allerdings
können die Kommunen in ihren Satzungen grundstücksbezogene Fristen festlegen. Vorgezogene Fristen
fordert das Landeswassergesetz für alle privaten Grundstücke in Wasserschutzzonen, in denen die
Abwasserkanäle vor dem 01.01.1965 errichtet wurden und für alle industriellen und gewerblichen
Abwasserkanäle, die vor dem 01.01.1990 errichtet wurden. Alle Grundstückseigentümer, die einer
vorgezogenen Dichtheitsprüfpflicht (vor dem 31.12.2015) unterliegen, werden durch den Abwasserbetrieb
der Stadt Billerbeck rechtzeitig unterrichtet. 

Wie muss geprüft werden? Ist eine Kamerauntersuchung ausreichend?
Gemäß DIN 1986-30 gibt es die Möglichkeiten, mit einer Kamerainspektion oder mit einer Wasser- bzw.
Luftprüfung die Dichtheit nachzuweisen. Bei neu errichteten oder erneuerten Abwasserleitungen und in
Fremdwassereinzugsgebieten ist grundsätzlich eine Prüfung mit Wasser oder Luft durchzuführen. Der
Nachweis durch Inspektion kann durchaus ausreichend sein, auch wenn damit aus technischer Sicht kein
eindeutiger Dichtheitsnachweis möglich ist.

Wie kann geprüft werden, wenn kein Schacht/ keine Reinigungsöffnungen vorhanden sind?
Häufig sind Zugänge zum Entwässerungssystem im Gebäude oder außerhalb des Hauses überdeckt.
Das ist vorab sorgfältig zu überprüfen. Sind keine Reinigungsöffnungen oder Kontrollschächte vorhanden,
so sind diese zunächst baulich zu schaffen. Auch sind verdeckte Schächte frei zu legen und jederzeit
zugänglich zu halten.

Was ist zu tun, wenn keine Lagepläne vorhanden sind?
Häufig sind keine Pläne der Entwässerungsanlagen vorhanden oder es stellt sich heraus, dass
vorhandene Pläne nicht der tatsächlichen Situation entsprechen. Der mit der Prüfung beauftragte
Sachkundige kann bei der Kamerainspektion auch den Verlauf der Leitungen feststellen und sollte
darüber einen Plan anfertigen.

Was muss ich nach der Prüfung vorlegen können?
Da der Abwasserbetrieb das Ergebnis der Dichtheitsprüfung einfordern kann, ist unbedingt darauf zu
achten, dass Ihnen nach Abschluss der Prüfung eine ausreichende Dokumentation ausgehändigt wird,
die im Auftragsumfang des sachkundigen Dichtheitsprüfers enthalten sein muss. Bei einer Kamerainspektion
sind dies die Dokumentation der Videobefahrung und der Einzelschäden und Besonderheiten in einzelnen
Leitungsabschnitten. Der durch den Sachkundigen erstellte Lageplan oder eine Skizze mit der  genauen
Bezeichnung der einzelnen Leitungsabschnitte und der Zuordnung in der entsprechenden Dokumentation
der Befahrung sind erforderliche Bestandteile einer ordnungsgemäßen Prüfung!

Das Ergebnis einer Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft muss in einem Prüfprotokoll mit allen wesentlichen
Prüfparametern dargestellt sein. In jedem Fall sollte ein aktueller Lageplan oder eine Skizze der Abwasseranlagen
mit Kennzeichnung der untersuchten Leitungsabschnitte erstellt werden (Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung).

Wer kann die Dichtheitsprüfung durchführen?
Der Gesetzgeber fordert , dass nur Sachkundige die Prüfung durchführen dürfen. Eine Liste von Sach-
kundigen Personen ist auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen ( LANUV) veröffentlicht. Achten Sie bei der Beauftragung darauf, dass der Sachkundige
auf der Landesliste des LANUV aufgeführt ist (Nachweis vorlegen lassen), denn die Kommunen dürfen 
nur noch Nachweise von diesen Sachkundigen anerkennen.



Sanierung

Was tun, wenn ein Schaden unter der Bodenplatte des Gebäudes festgestellt wurde?
Defekte Leitungen unter der Bodenplatte können je nach Zugänglichkeit und in Abhängigkeit der
festgestellten Schäden häufig auch saniert werden, ohne den Keller aufzugraben. Die erste Überlegung
sollte jedoch sein, ob die Leitungen außer Betrieb genommen und unterhalb der Kellerdecke neue
Leitungen verlegt werden können. Das ist oft die günstigste Lösung und die neu verlegten Leitungen
müssen nie wieder auf Dichtheit geprüft werden.
Alternativ gibt es auch verschiedene Möglichkeiten, defekte Leitungen in geschlossener Bauweise zu
sanieren. Welches Verfahren zu wählen ist, hängt von den Randbedingungen im Einzelfall ab.
Sie sollten solche Planungen jedoch im Einzelfall mit einem Fachkundigen abstimmen. Dies können
Ingenieure und Architekten, aber auch Techniker und Meister von Sanierungsfirmen oder Handwerks-
betrieben sein.

Kann jedes angebotene Sanierungsverfahren angewendet werden?
Es ist bei der Beauftragung unbedingt darauf zu achten, dass das zur Ausführung kommende Verfahren
die bauaufsichtlichte Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) hat. Dieses Zulassungs-
verfahren beinhaltet umfangreiche Produktprüfungen und garantiert dem Verbraucher verlässlich die
Brauchbarkeit eines Bauproduktes.

Muss nach der Sanierung noch einmal die Dichtheit geprüft werden?
Ja, unabhängig vom gewählten Sanierungsverfahren, ist nach Abschluss der Sanierungsarbeiten eine
Dichtheitsprüfung von einem Sachkundigen durchzuführen und zu protokollieren. Nur so kann
abschließend die Dichtigkeit der gesamten Abwasseranlage bescheinigt werden.



Rechte und Pflichten

Was passiert, wenn die Dichtheitsprüfung nicht fristgerecht durchgeführt wird?
In den Satzungen der Stadt Billerbeck werden rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der vorge-
gebenen Prüffristen festgeschrieben. Unter Umständen können Zwangsmaßnahmen wie Zwangs- oder
Bußgeld auferlegt werden. Vorher werden sie in der Regel aber durch ein Mahn- oder Erinnerungs-
schreiben informiert.

Bin ich für die Anschlussleitung im öffentlichen Straßenraum zuständig?
Ob die Leitung im öffentlichen Straßenraum in die Zuständigkeit der Kommune oder des Grundstücks-
eigentümers fällt ist in der kommunalen Satzung festgelegt. In Billerbeck liegt die Grenze zwischen der
öffentlichen und der privaten Entwässerung an dem Stutzen der öffentlichen Entwässerungsleitung in
der Straße. Bei notwendigen Reparaturen für den Leitungsabschnitt im öffentlichen Straßenraum ist
jedoch gegen Kostenersatz des Grundstückseigentümers die Kommune zuständig.

Sind auch meine Leitungen zu prüfen, die über fremde Grundstücke führen?
Ja. Sie müssen für die Leitungen, die Ihr Abwasser ableiten, die Dichtheitsprüfung durchführen lassen,
auch wenn die Leitungen über fremde Grundstücke führen. Die Eigentümer der anderen Grundstücke
müssen die Maßnahmen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung dulden.

Bis wann muss die Dichtheit geprüft werden?
Die generelle Frist für alle privaten Abwasserkanäle zum 31.12.2015 gilt nicht mehr. Allerdings können
die Kommunen in ihren Satzungen grundstücksbezogene Fristen festlegen. Fristen fordert das
Landeswassergesetz für alle privaten Grundstücke in Wasserschutzzonen, in denen die Abwasserkanäle
vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, und für alle industriellen und gewerblichen Abwasserkanäle, die vor
dem 01.01.1990 errichtet wurden. Alle Grundstückseigentümer, die einer vorgezogenen Dichtheitsprüfpflicht
(vor dem 31.12.2015) unterliegen, werden durch den Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck rechtzeitig
unterrichtet.  

Ich habe mein Haus erst vor kurzem bezogen, muss ich auch eine Dichtheitsprüfung durchführen?
Vor Inbetriebnahme der neu verlegten Leitungen ist eine Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck
gem. DIN EN 1610 durch zu führen und entsprechend mit einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Diese
werden in Billerbeck im Rahmen der Genehmigung des Entwässerungsantrages seit 2004 gefordert

Ich möchte anbauen und werde auch die Entwässerung erweitern. Muss ich eine
Dichtheitsprüfung vornehmen lassen?
Vor Inbetriebnahme der neu verlegten Leitungen ist eine Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck
gem. DIN EN 1610 durch zu führen und entsprechend mit einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Diese
Bescheinigungen werden in Billerbeck im Rahmen der Genehmigung des Entwässerungsantrages seit
2004 gefordert und durch die Grundstückseigentümer vorgelegt.



Kosten

Muss ich als Grundstückseigentümer die Prüfung zahlen?
Ja. Der Grundstückseigentümer ist zuständig für seine privaten Entwässerungsanlagen. Die gesetzliche
Grundlage ist neben dem Landeswassergesetz die Entwässerungssatzung der Kommune.

Zahlt meine Versicherung die Sanierung der Abwasseranlage?
Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Erneuerungs- oder Sanierungsarbeiten teilweise durch die
Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. Das setzt zunächst voraus, dass die Police solche
Leistungen beinhaltet. Außerdem sind oftmals nur Schäden abgedeckt, die durch äußere Einflüsse
entstanden sind (wie Risse, Scherben und Einbrüche), nicht aber altersbedingte, baulich bedingte oder
betriebsbedingte Schäden (wie Korrosion, undichte Rohrverbindungen, fehlende Dichtungen, Wurzel-
einwuchs, Unterbögen, Verstopfungen, Verkrustungen).
Gegen Schäden durch Rückstau kann sich der Grundstücksbesitzer mit einer Elementarversicherung,
die zusätzlich zur Hausrat- und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, versichern.
Aber auch hier ist oft der Nachweis einer ordnungsgemäßen, den Regeln der Technik entsprechenden,
Abwasseranlage nötig.

Gibt es Fördermittel für Prüfung und Sanierung?
Für die Dichtheitsprüfung gibt es keine finanzielle Förderung. Die Sanierung von Grundstücksent-
wässerungsanlagen kann in NRW über ein Förderprogramm unterstützt werden. Allerdings nur, wenn
die Sanierung im Zusammenhang mit einer ganzheitlichen Fremdwassersanierung des Abwasserbe-
triebes erfolgt. Dies wurde bisher in Billerbeck schon 2 mal durchgeführt. 
Es werden bis zu 30 % der Sanierungskosten als Zuschuss gewährt. Darüber hinaus können
Grundstückseigentümer mit einem zinsgünstigen Darlehn (um 2%-Punkte günstiger)  durch die
NRW Bank gefördert werden. Wenden Sie sich hierzu an ihre Hausbank, die diese Kredite vermittelt.

Was kostet die Dichtheitsprüfung?
Erfahrungen zeigen, dass die Kosten für die Dichtheitsprüfung eines durchschnittlichen Einfamilien-
hauses bei seriösen Anbietern ca. 300 - 500 Euro betragen. Die Kosten sind abhängig von der
Zugänglichkeit und der Länge der Leitungen und der Wahl des richtigen Prüfverfahren.


Haustürgeschäfte

Wenn mir an der Haustür eine billige Dichtheitsprüfung angeboten wird, was soll ich tun?
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht sofort.
Beachten sie, wie in allen Branchen - gibt es auch hier schwarze Schafe! Achten sie darauf,
nicht Opfer von "Kanalhaien" zu werden.
  • Keine dieser Firmen ist im Auftrag Ihrer Kommune unterwegs!
  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell!
  • Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob es sich um einen zugelassenen Sachkundigen zur
    Dichtheitsprüfung handelt. Im Zweifelsfall fragen Sei bei Ihrer Kommune nach!
  • Holen Sie mehrere Angebote ein!

Auf keinen Fall sollten sie den Dichtheitsprüfer noch vor Ort mit angeblich notwendigen Sanierungs-
leistungen beauftragen! Bitte prüfen sie zunächst die festgestellten Schäden und lassen sich die
Protokollierung der Schäden vorlegen. Holen sie mehrere Angebote für die Sanierungsleistungen ein!